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   BFH, 12.04.2000 - VI R 135/99   

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BFH, 12.04.2000 - VI R 135/99 (https://dejure.org/2000,1326)
BFH, Entscheidung vom 12.04.2000 - VI R 135/99 (https://dejure.org/2000,1326)
BFH, Entscheidung vom 12. April 2000 - VI R 135/99 (https://dejure.org/2000,1326)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG 1997 § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. a, § 32 Abs. 4 Sätze 2, 6 und 7, § 63 Abs. 1 Sätze 1 und 2

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1997 § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. a, § 32 Abs. 4 Sätze 2, 6 und 7, § 63 Abs. 1 Sätze 1 und 2

  • Wolters Kluwer

    Kindergeldanspruch - Berufsausbildung - Kürzungsmonate - Wechsel in Berufsausübung

  • Judicialis

    EStG 1997 § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; ; EStG 1997 § ... 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; ; EStG 1997 § 32 Abs. 4 Satz 2; ; EStG 1997 § 32 Abs. 4 Satz 6; ; EStG 1997 § 32 Abs. 4 Satz 7; ; EStG 1997 § 63 Abs. 1 Satz 1; ; EStG 1997 § 63 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld/-freibetrag: Eigene Einkünfte des Kindes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG 1997 § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. a, § 32 Abs. 4 Sätze 2, 6 und 7, § 63 Abs. 1 Sätze 1 und 2
    1. Kindergeldanspruch trotz Kürzungsmonat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte und Bezüge von Kindern
    Aufteilung der Einkünfte und Bezüge innerhalb und außerhalb des Begünstigungszeitraums
    Beispiele zur BFH-Rechtsprechung zur Berechnung der Einkünfte und Bezüge
    Wechsel zur Volljährigkeit während der Berufsausbildung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 6, EStG § 32 Abs 4 S 7, EStG § 11 Abs 1
    Einkünfte und Bezüge; Grenzbetrag; Kindergeld; Volljährigkeit; Zufluß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 191, 74
  • BB 2000, 1183
  • DB 2000, 1261
  • BStBl II 2000, 466
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.03.2000 - VI R 13/99

    Kein Kindergeld/-freibetrag für verheiratete Kinder

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - VI R 135/99
    Ein Kindergeldanspruch besteht auch für den Monat, in dem das Kind von der Ausbildung in den Beruf wechselt, obwohl die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 oder 2 EStG in diesem Monat nur zeitweise vorgelegen haben und er deshalb zu den Kürzungsmonaten gehört (Fortentwicklung der Rechtsprechung im Urteil vom 2. März 2000 VI R 13/99).

    Nach dem ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Senatsurteil vom 2. März 2000 VI R 13/99 besteht ein Kindergeldanspruch auch für den Monat der Eheschließung eines Kindes, obwohl die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 oder 2 EStG in diesem Monat nur zeitweise vorgelegen haben und er deshalb zu den Kürzungsmonaten gehört.

  • BFH, 01.03.2000 - VI R 162/98

    Kindergeld/-freibetrag: Eigene Einkünfte des Kindes

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - VI R 135/99
    a) Nach dem zur Veröffentlichung bestimmten Senatsurteil vom 1. März 2000 VI R 162/98 ist der Betrag von 12 000 DM für alle Monate um ein Zwölftel zu mindern, zu deren Beginn das Kind sein 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

    Als solche sind sie in voller Höhe allen Monaten der Berufsausbildung (Januar bis November 1996) zuzuordnen (vgl. die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile des Bundesfinanzhofs vom 1. März 2000 VI R 162/98, und vom 12. April 2000 VI R 34/99).

  • BFH, 01.03.2000 - VI R 19/99

    Kindergeld/-freibetrag: Eigene Einkünfte des Kindes

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - VI R 135/99
    b) Nach der ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung VI R 19/99 vom gleichen Tage gehört der letzte Ausbildungsmonat zu den Kürzungsmonaten i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 6 EStG, weil die Voraussetzungen für eine Berücksichtigung nach Satz 1 Nr. 1 oder 2 nicht während des gesamten Monats vorgelegen haben.
  • BFH, 12.04.2000 - VI R 34/99

    Kindergeld/-freibetrag: Eigene Einkünfte des Kindes

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - VI R 135/99
    Als solche sind sie in voller Höhe allen Monaten der Berufsausbildung (Januar bis November 1996) zuzuordnen (vgl. die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile des Bundesfinanzhofs vom 1. März 2000 VI R 162/98, und vom 12. April 2000 VI R 34/99).
  • BFH, 16.04.2002 - VIII R 76/01

    Kindergeld: Jahresgrenzbetrag bei Nachzahlungen

    Der Monat der Beendigung der Berufsausbildung bleibt als Kürzungsmonat außer Ansatz (vgl. dazu u.a. BFH-Urteile vom 1. März 2000 VI R 19/99, BFHE 191, 62, BStBl II 2000, 462, und vom 12. April 2000 VI R 135/99, BFHE 191, 74, BStBl II 2000, 466).
  • BFH, 19.10.2001 - VI R 39/00

    Berufsausbildung eines Kindes

    Diese Auslegung des Begriffs der Übergangszeit i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats in den sog. Heiratsfällen (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522), sowie in den Fällen der Aufnahme der Berufstätigkeit in unmittelbarem Anschluss an die Ausbildung (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 2000 VI R 135/99, BFHE 191, 74, BStBl II 2000, 466) und den Fällen der Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit nach Erbringung sämtlicher Prüfungsleistungen, jedoch vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (vgl. BFH-Urteil in BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 57/00

    Entlassungsgeld bei Grundwehr- oder Zivildienst

    Das Zuflussprinzip gilt hier allenfalls und ausnahmsweise aus Vereinfachungsgründen dann, wenn sich die Einkünfte und Bezüge nicht eindeutig dem Ausbildungszeitraum oder den Kürzungsmonaten zurechnen lassen, wie z.B. bei einem vom Arbeitgeber sowohl für den Ausbildungszeitraum als auch für das sich daran anschließende Arbeitsverhältnis gezahlten Urlaubs- oder Weihnachtsgeld (vgl. dazu BFH-Urteile vom 12. April 2000 VI R 34/99, BFHE 191, 60, BStBl II 2000, 464, unter 3. a bb der Gründe, sowie vom 12. April 2000 VI R 135/99, BFHE 191, 74, BStBl II 2000, 466, unter 3. a der Gründe; Hollatz, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2000, 584).
  • FG Baden-Württemberg, 12.07.2002 - 1 K 297/00

    Berücksichtigung einer in einem Kürzungsmonat geleisteten Gehaltsrückzahlung bei

    Damit besteht der Kindergeldanspruch für die Monate Januar bis Juli 2000, da auch für den Monat, in dem das Kind die Ausbildung beendet, Kindergeld zu gewähren ist, obwohl die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 EStG in diesem Monat nur zeitweise vorgelegen haben (BFH vom 12. April 2000 - VI R 135/99, BFHE 191, 74 , BStBl II 2000, 466).

    Im Streitfall zählen die Monate Juli bis Dezember 2000 zu den Kürzungsmonaten, weil Berufsausbildung in diesen Monaten nicht bzw. nicht an allen Tagen stattfand (vgl. BFH vom 12. April 2000 - VI R 135/99, BFHE 191, 74 , BStBl II 2000, 466).

    Deshalb ist sie allen Monaten der Berufsausbildung (Januar bis Juli 2000) zuzuordnen, aber nur insoweit anzurechnen als die Sonderzuwendung nicht auf Kürzungsmonate entfällt (vgl. BFH vom 12. April 2000 VI R 135/99, BFHE 191, 74 , BStBl II 2000, 466 m. w. Nachw.).

  • BFH, 11.12.2001 - VI R 113/99

    Kindergeld; vermögenswirksame Leistungen als eigene Einkünfte

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Sonderzuwendung, wie im Streitfall, im Zeitraum der Volljährigkeit zugeflossen ist (vgl. Senatsurteil vom 12. April 2000 VI R 135/99, BFHE 191, 74, BStBl II 2000, 466).
  • BFH, 07.11.2000 - III R 79/97

    Werbungskostenpauschbetrag und Ausbildungsfreibetrag

    Diese fehlende Anbindung des Pauschbetrages an den zeitlichen Anfall und die Höhe der Einnahmen gebietet in Anlehnung an das Prinzip des § 33a Abs. 4 Satz 1 EStG grundsätzlich eine Zwölftelung des Pauschbetrages (s. auch die BFH-Urteile vom 12. April 2000 VI R 34/99, BFHE 191, 59, BStBl II 2000, 464, und VI R 135/99, BFHE 191, 73, BStBl II 2000, 466 zu der insoweit vergleichbaren Regelung im Kindergeldrecht; Greite in Neue Wirtschafts-Briefe --NWB--, Fach 3, S. 11119).
  • BFH, 19.02.2002 - VIII R 90/01

    Kindergeld; Abgrenzung Berufsausbildung/-Vollzeiterwerbstätigkeit

    Die von S aus dem Vollzeiterwerb erzielten Einkünfte sind bei der Prüfung des (anteiligen) Jahresgrenzbetrags (§ 32 Abs. 4 Sätze 2 ff. EStG) außer Ansatz zu lassen (zum Monat Juni 1998 --Wechsel von Ausbildung zu Vollzeiterwerb-- als Anspruchs- und Kürzungsmonat vgl. BFH-Urteil vom 12. April 2000 VI R 135/99, BFHE 191, 74, BStBl II 2000, 466; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 22. November 2000, BStBl I 2000, 1515, zu den insoweit vergleichbaren sog. Heiratsfällen siehe BFH-Urteil vom 2. März 2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522; BMF-Schreiben vom 5. Oktober 2000, BStBl I 2000, 1391).
  • BFH, 18.03.2009 - III R 68/07

    Zuordnung von Einkünften und Bezügen des Kindes, die während eines sog. geteilten

    Dementsprechend ist eine Sonderzuwendung nur dann den Ausbildungsmonaten zuzuordnen und in die Ermittlung der Einkünfte und Bezüge einzubeziehen, wenn sie während der Ausbildungsmonate zufließt; fließt sie hingegen während der Kürzungsmonate zu, ist sie nicht zu berücksichtigen (BFH-Urteile in BFHE 191, 60, BStBl II 2000, 464, und vom 12. April 2000 VI R 135/99, BFHE 191, 74, BStBl II 2000, 466).
  • BFH, 09.08.2000 - VI R 32/98

    Kindergeldschädliche Einkünfte und Bezüge

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Sonderzuwendung, wie im Streitfall, im Zeitraum der Volljährigkeit zugeflossen ist (vgl. Senatsurteil vom 12. April 2000 VI R 135/99, BFH/NV 2000, 1038).
  • BFH, 11.12.2001 - VI R 108/99

    Kindergeld; Volljährigkeit; Berufsausbildung während des gesamten Kj

    Die Summe der Einnahmen (7 072 DM) abzüglich des zeitanteiligen Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 1 000 DM (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 2000 VI R 135/99, BFHE 191, 74, BStBl II 2000, 466) beträgt 6 072 DM und übersteigt damit den anteiligen Jahresgrenzbetrag.
  • BFH, 08.03.2002 - VIII B 185/01

    Kindergeld; Übergangsmonat Ausbildung - Beruf

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - 4 K 20242/99

    Zurechnung der für ein vorangegangenes Kalenderjahr nachgezahlten Halbwaisenrente

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2004 - 6 K 2184/02

    Computertisch als GWG absetzbar

  • FG Brandenburg, 15.11.2000 - 6 K 420/00

    Kein Kindergeld für den dreimonatigen Zeitraum zwischen Abschluss der

  • FG Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 9 K 92/03

    Kein Kindergeldanspruch bei über vier Monate hinausgehender

  • FG Münster, 20.03.2001 - 15 K 6987/99

    Zeitanteilige Berücksichtigung des Arbeitnehmerpauschbetrages bei der Berechnung

  • FG Köln, 08.03.2001 - 3 K 5500/99

    Berechnung einer Übergangszeit für die Feststellung des Anspruchs auf Kindergeld

  • FG Münster, 07.05.2002 - 14 K 4247/01

    Zur Berechnung des Jahresgrenzbetrages im Jahr der Volljährigkeit bei Gewährung

  • FG Sachsen, 02.12.2004 - 5 K 1465/02

    Kindergeldanspruch bei Exmatrikulation sowie bei Bemühungen um einen Studienplatz

  • FG Nürnberg, 31.07.2002 - IV 202/01

    Kürzungsmonate bei der Berechnung

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2001 - 5 K 3109/00

    Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "mangels Ausbildungsplatz" in § 32 Abs. 4

  • FG Münster, 13.11.2000 - 4 K 8045/98

    Berechnung des Einkommens des Kindes zur Feststellung des Erreichens oder

  • FG Sachsen-Anhalt, 11.10.2000 - 2 K 418/99

    Entlassungsgeld eines Zivildienstleistenden; Überbrückungsgeld bei Beendigung

  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2000 - 5 K 320/00

    Prüfung der Überschreitung des anteiligen Jahresgrenzbetrag bei der Gewährung von

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